Umweltfreundlich investieren und bares Geld sparen - Unternehmen, die auf moderne Elektrostapler umsteigen, können sich attraktive staatliche Förderungen sichern. Je nach Programm sind bis zu 60 % Zuschuss möglich und das sowohl für Ersatzanschaffungen als auch für Neuanschaffungen
Warum lohnt sich die Förderung?
- + Direkte Kosteneinsparung bei der Investition
- + Reduzierung von CO₂-Emissionen durch moderne Antriebstechnologien
- + Beitrag zu den EU-Klimazielen
- + Nachhaltige und zukunftsfähige Intralogistik
- + Höhere Energieeffizienz bei niedrigeren Betriebskosten
Was wird gefördert?
Staatlich unterstützt werden u.a.:
- - Ersatz fossiler Gabelstapler durch Elektrostapler
- - Tausch alter Elektrostapler gegen effizientere Modelle
- - Investitionen in neue Technologien (z. B. Li-Ionen, Wasserstoff)
- - Alle Staplermodelle und Gewichtsklassen – inkl. Schubmaststapler
Wichtig: Der neue Elektrostapler muss denselben Einsatzzweck wie das Altgerät erfüllen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe variiert je nach Förderprogramm:
Unternehmensgröße
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Programm
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Förderung
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Förderquote
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Kleines Unternehmen
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BAFA Modul 6
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8.250 €
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33 %
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Mittleres Unternehmen
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BAFA Modul 4
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5.028 €
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10 %
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Großunternehmen
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Förderwettbewerb
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233.365 €
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16,64 %
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Förderfähig sind nur neue Elektrostapler, die ein vorhandenes Gerät ersetzen.
Voraussetzungen für die Förderung
Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- ✔ Elektrostapler ersetzt ein mindestens 5 Jahre altes Gerät
- ✔ Altgerät muss funktionsfähig und im Bestand des Unternehmens sein
- ✔ Förderung muss vor Projektstart beantragt und bewilligt werden
- ✔ Der neue Stapler wird mindestens 3 Jahre zweckentsprechend eingesetzt
- ✔ Nur Barkauf oder Darlehen – Leasing ist ausgeschlossen
Achtung: Ein Kauf oder eine Bestellung vor der Förderzusage macht den Antrag ungültig!
Förderantrag stellen – so funktioniert's
- 1. Förderprogramm wählen (BAFA Modul 4, Modul 6 oder Förderwettbewerb)
- 2. Förderfähigkeit prüfen (Altgerät vorhanden? Einsparpotenzial gegeben?)
- 3. Antrag vor dem Projektbeginn stellen
- 4. Förderzusage abwarten – dann erst bestellen!
- 5. Maßnahme umsetzen & Zuschuss sichern
Wer kann die Förderung beantragen?
Kategorie
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Kriterien
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Kleines Unternehmen (KU)
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< 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz ≤ 10 Mio. €
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Mittleres Unternehmen (MU)
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< 250 Mitarbeitende, Umsatz ≤ 50 Mio. €
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Großunternehmen (GU)
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> 250 Mitarbeitende, Umsatz > 50 Mio. €
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Auch Tochterunternehmen können Anträge stellen – Rechnungsnehmer = Antragsteller!
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- - Förderung ist nicht kombinierbar, aber Anträge in verschiedenen Programmen sind zeitlich versetzt möglich
- - Darlehen: Zahlung muss durch Antragsteller direkt erfolgen
- - Gerät muss neu sein – Gebrauchtgeräte sind ausgeschlossen