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REACH Verordnung (EG Verordnung 1907/2006)

Richtlinien, Verordnungen und Kennzeichnungspflichten bei Flurfördergeräten

REACH ist eine EU-Chemikalienverordnung die am 01. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Dabei steht REACH für Registration, Evalution, Authorisation and Restriction of Chemicals, also die Registrierung und Katalogisierung von chemischen Stoffen. Diese dürfen nur noch dann in die Europäsche Union eingeführt oder dort produziert werden, wenn sie zuvor registriert und katalogisiert wurden. Das Registrierungs- und Aufsichtsorgan für die REACH-Verordnung ist die ECHA – die europäische Chemikalienagentur mit Sitz in Helsinki.

Dabei bezieht sich REACH nicht nur auf Industriechemikalien, sondern gilt grundsätzlich für alle chemischen Stoffe. Dazu gehören z.B. auch Reinigungsprodukte, Farben oder andere Gegenstände wie Bekleidung etc. Mit REACH werden verschiedene Rechtsvorschriften zusammengefasst und verbessert.

 

Ähnlich der EG-Konformität wird auch die Einschätzung von potenziellen Risiken und Gefahren chemischer Stoffe an den Hersteller übertragen. Dieser trägt nun die Hauptverantwortung, geeignete Sicherheits- und Hinweisinformationen an den Anwender weiter zu geben. Zur Dokumentation dient ein Sicherheitsdatenblatt, auf dem die Registrierungsnummer und ggf. die Angaben zur Beschränkung der Verwendung oder die Angaben zur Zulassungspflicht aufgenommen werden.

 

Direkt nach Inkrafttreten der REACH-Verordnung, am 1. Juni 2007 und noch vor deren Gültigkeit am 01. Dezember 2008, wurden alle chemischen Stoffe, aus Gabelstaplern, Hubwagen und anderen Flurfördergeräten des HanseLifter Sortimentes in der Material-prüfungsanstalt auf Gift- und Schwermetallstoffe untersucht und als bedenkenlos eingestuft.

Weitere Informationen:

CE-Kennzeichnung | Konformitätsbewertungsverfahren | Maschinenrichtlinie | Humanschwingungen | Download: Unternehmer-Handbuch Gabelstapler (GroLa BG, ca. 4,5MB)