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Konformitätsbewertungsverfahren

Richtlinien, Verordnungen und Kennzeichnungspflichten bei Flurfördergeräten

Das Konformitätsbewertungsverfahren dient zur Analyse und Bestimmung des technischen Zustandes einer Maschine oder Anlage. Dabei werden anhand von Richtlinien, Verordnungen und Normen, Abweichungen und Mängel bewertet. Diese Bewertung erfolgt direkt vom Hersteller oder Generalunternehmer und wird in eigener Verantwortung durchgeführt.

Durch dieses Konformitätsbewertungsverfahren weist der Hersteller nach, dass er alle Richtlinien und Verordnungen oder deren grundlegenden Anforderungen erfüllt. Daraufhin stellt der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung aus und das Produkt erhält die CE-Kennzeichnung. Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren unterschieden:

Risikoanalyse- und bewertung

  1. Den klassischen Normalfall bildet die Beurteilung der Konformität auf Grundlage der allgemeinen Anforderungen der Maschinenrichtlinie. Dies ist eine so genannte Risikobeurteilung.
  2. Als zweite Möglichkeit gibt es die Beurteilung nach einer Baumusterprüfung, wobei das Baumuster von einer externen Stelle geprüft wird – eine weitere Kontrolle der fertigen Produkte erfolgt aber nur noch stichprobenartig.
  3. Die dritte Art des Verfahrens ist die Qualitätssicherung, die sowohl durch interne als auch durch externe Stellen erfolgt.

Die Hub- und Fördergeräte von HanseLifter werden durch eine konsequente Risikobeurteilung und eine kontinuierliche Qualitätsprüfung bewertet und beurteilt. Auftretende Fehler oder Mängel werden umgehend beseitigt. Die Qualität der Gabelstapler, Hubwagen und aller anderen Hub- und Fördergeräte von HanseLifter wird auf diese Weise fortlaufend verbessert und erweitert.

 

Maschinenrichtlinie 98/37/EG

MaschinenrichtlinienEine der Hauptrichtlinien für die Stapler und Hubgeräte von HanseLifter ist die Maschinenrichtlinie 98/37/EG. Sie stellt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei der Konzeptionierung und dem Bau von Maschinen und Sicherheitsbauteilen zur Verfügung. An diese Richtlinie müssen sich alle technischen Maschinen und Anlagen halten, die in der Europäischen Union produziert und in Umlauf gebracht werden.

Neue Maschinenrichtlinie ab dem 29.12.2009

Zum Stichtag 29. Dezember 2009 tritt die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft. Neben verschiedenen Klarstellungen und Korrekturen der Anwendungsbereiche und Definitionen wurden auch grundlegende Änderungen vorgenommen. Hervorzuheben sind dabei besonders:

HINWEIS: Die Änderung erfolgt auf den Stichtag. Eine Übergangsfrist, in der beide Richtlinien gültig sind, gibt es nicht.

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG

NiederspannungsrichtlinieEine weitere wichtige Richtlinie bei elektrisch betriebenen Maschinen, wie z.B. Elektro-Gabelstaplern, Deichselstaplern oder semi-elektrischen Hub- und Fördergeräten, ist die Niederspannungsrichtlinie. Demnach müssen alle elektrischen Betriebsmittel so hergestellt werden, dass sie bei ordnungsgemäßer Nutzung und Wartung die Sicherheit von Menschen und die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährden.

Weitere Informationen:

CE-Kennzeichnung | REACH-Verordnung | Humanschwingungen