Humanschwingungen (EU-Verordnung Vibration 2002/44/EG)
Richtlinien, Verordnungen und Kennzeichnungspflichten bei Flurfördergeräten
Als Humanschwingungen, oder auch Ganzkörperschwingungen werden alle auf einen Menschen einwirkenden Schwingungen bezeichnet, die auf mechanische Weise durch Maschinen und Geräte entstehen. Die „Vibrations-Richtlinie“ der EU stellte dafür strenge Grenzwerte für diese Belastungen am Arbeitsplatz auf.
Im Bereich der Flurförderzeuge sind besonders die Führer von Gabelstaplern und Deichselstaplern im Mitfahrerbetrieb von diesen Vibrationen betroffen. Häufig liegt die Ursache aber mehr an einer unsachgemäßen Handhabung, als an einem technischen Mangel. So können zwar Stapler, die eigentlich für den Betrieb im Innenbereich entwickelt wurden, auch im Freien genutzt werden, doch sollte man dabei auch auf die Beschaffenheit des Bodens achten, um Schwingungen zu vermeiden.
Daher ist es besonders in diesem Bereich wichtig sowohl technische, als auch bauliche Anlagen zu warten und Mitarbeiter zu schulen, wie sie das Risiko von Humanschwingungen reduzieren können.
Weitere Informationen:
CE-Kennzeichnung | Konformitätsbewertungsverfahren | Maschinenrichtlinie | REACH-Verordnung |



Das Unternehmen


